Vertreter in der Union

Compliance mit Art. 27 DSGVO kann so einfach sein: PLANIT // LEGAL als Vertreter in der Union.
Ihr Unternehmen hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union und verarbeitet personenbezogene Daten von Personen in der Union, z.B. weil Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen in der Union anbieten? Dann müssen Sie sehr wahrscheinlich einen Vertreter in der Union bestellen. PLANIT // LEGAL übernimmt diese Funktion und die damit verbundenen Aufgaben.
Vertreter in der Union in a nutshell
Wann müssen Sie einen EU-Vertreter benennen?
Nach Art. 27 DSGVO sind Sie verpflichtet, einen Vertreter in der Europäischen Union (EU) zu benennen, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat und keine Niederlassung in der EU existiert. Sie also in der EU keine Tochtergesellschaften, Büros, Produktions- und Verkaufsstätten etc. haben, Sie aber Daten von EU-Bürgern verarbeiten, denen Sie Waren liefern oder für die Sie Dienstleistungen erbringen oder deren Verhalten Sie z.B. durch Webseiten-Tracking beobachten.
Unsere Leistungen
Wir bieten die folgenden Dienstleistungen als EU-Vertreter: