Die europäische „Empowering Consumers“-Richtlinie (EU) 2024/825 („EmpCo-Richtlinie“) ist vor allem wegen ihrer strengeren Regeln gegen Greenwashing bekannt. Weniger Aufmerksamkeit erhält bislang eine Änderung, die nahezu jeden Online-Händler betrifft: ab dem 27. September 2026 müssen Verbraucher auf Händler-Websites mit einer einheitlichen, optisch hervorgehobenen Mitteilung über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht informiert werden. Für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien des Herstellers kommt eine weitere Kennzeichnung hinzu. Online-Händler sollten ihre Shops deshalb rechtzeitig technisch und inhaltlich anpassen.
Was ändert die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie ändert neben der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken auch die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU. Ihr Regelungsprogramm reicht damit über das Verbot irreführender Umweltaussagen hinaus. Verbraucher sollen künftig besser erkennen können, welche Rechte ihnen bei mangelhaften Waren zustehen und ob der Hersteller zusätzlich für die Haltbarkeit eines Produkts einsteht. Dazu werden zwei Instrumente eingeführt:
- eine harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht, und
- eine harmonisierte Kennzeichnung für bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien des Herstellers, die nur unter besonderen Voraussetzungen erforderlich ist.
Allgemeiner Gewährleistungshinweis auf der Händler-Website
Online-Händler müssen Verbraucher künftig in hervorgehobener Weise über das Bestehen und die wichtigsten Elemente des gesetzlichen Gewährleistungsrechts informieren. Dazu gehört insbesondere der Hinweis auf dessen Mindestdauer von zwei Jahren.
Hierfür darf der Händler keinen frei formulierten Text verwenden. Vielmehr ist eine von der EU-Kommission vorgegebene harmonisierte Mitteilung zu verwenden. Deren Elemente sind nicht editierbar. Bei Verträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, muss die Mitteilung zudem farbig dargestellt werden.
Für Online-Shops ist besonders relevant, dass die Mitteilung nicht lediglich in den AGB oder in einem allgemeinen Hilfebereich versteckt werden sollte. Nach der EmpCo-Richtlinie soll sie bei Online-Verkäufen als allgemeine Erinnerung auf der Website des Händlers erscheinen. Entscheidend ist, dass sie vor Vertragsschluss klar wahrnehmbar und hervorgehoben bereitgestellt wird.
Zusätzliche Kennzeichnung bei Haltbarkeitsgarantien
Eine weitere Informationspflicht entsteht, wenn der Hersteller
- eine Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware gewährt,
- hierfür keine zusätzlichen Kosten verlangt,
- die Garantie mehr als zwei Jahre gilt und
- dem Händler die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellt.
Liegen diese Voraussetzungen vor, muss der Händler über das Bestehen und die Dauer der Garantie informieren und hierfür die harmonisierte Kennzeichnung verwenden. Diese weist zugleich darauf hin, dass daneben das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht.
Im Online-Shop muss die Kennzeichnung eindeutig der betreffenden Ware zugeordnet sein. Die EmpCo-Richtlinie nennt eine Platzierung direkt neben dem Produktbild als Beispiel. Möglich ist auch eine geschachtelte Darstellung. Dabei muss die vollständige Kennzeichnung bereits beim ersten Klick, Mouseover oder Antippen erscheinen.
Gewährleistung und Garantie sind zu trennen
Die neue Gestaltungspflicht soll zugleich einem verbreiteten Missverständnis entgegenwirken. Gesetzliche Gewährleistung und gewerbliche Garantie sind rechtlich voneinander unabhängige Instrumente. Für die gesetzlichen Mängelrechte haftet grundsätzlich der Verkäufer. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Verpflichtung, etwa des Herstellers, und darf die gesetzlichen Verbraucherrechte nicht einschränken.
Händler sollten deshalb nicht nur die neuen Hinweise technisch einbinden, sondern auch Produkttexte, Garantieinformationen und Servicebereiche auf eine klare Begriffstrennung überprüfen.
Weitere neue Produktinformationen
Die EmpCo-Richtlinie erweitert die vorvertraglichen Informationspflichten noch an anderer Stelle. Je nach Produkt müssen Händler künftig ggf. auch informieren über:
- den Mindestzeitraum für Softwareaktualisierungen bei Waren mit digitalen Elementen,
- die Verfügbarkeit und die geschätzten Kosten bestimmter Ersatzteile,
- bestehende Reparatureinschränkungen usw.
Teilweise greifen diese Pflichten nur, wenn der Hersteller oder Anbieter dem Händler die jeweiligen Informationen zur Verfügung stellt. Händler werden daher ihre Produktdatenprozesse und die Kommunikation mit Lieferanten anpassen müssen.
Was müssen Online-Händler jetzt tun?
Die neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie sind ab dem 27. September 2026 anwendbar. Online-Händler sollten insbesondere folgende Punkte prüfen:
- Gewährleistungsmitteilung einbinden: Planen Sie einen hervorgehobenen und farbigen Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht auf der Shop-Website ein.
- Produktdaten ergänzen: Erfassen Sie, ob Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren gewähren.
- Kennzeichnung produktspezifisch ausspielen: Stellen Sie sicher, dass das Garantie-Label nur bei den tatsächlich erfassten Produkten und eindeutig zugeordnet erscheint.
- Check-out überprüfen: Die Information über eine einschlägige Haltbarkeitsgarantie gehört bei elektronischen Verträgen zu den Angaben, auf die unmittelbar vor der Bestellung nochmals klar und hervorgehoben hinzuweisen ist.
- Hersteller und Lieferanten einbinden: Ergänzen Sie Abfragen zu Garantiezeiten, Softwareupdates, Reparierbarkeit und Ersatzteilen.
- Begriffe vereinheitlichen: Trennen Sie in Produktbeschreibungen, AGB und Servicebereichen konsequent zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie.
- Darstellung testen: Prüfen Sie die Umsetzung auch mobil und unter Berücksichtigung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen.
Die neuen Vorgaben sind mehr als eine Ergänzung der Rechtstexte im Footer. Sie betreffen Produktseiten, Datenpflege und teilweise auch den Bestellprozess. Gerade Händler mit großen Sortimenten sollten deshalb frühzeitig klären, welche Herstellerinformationen bereits strukturiert vorliegen und wie die Kennzeichnungen regelbasiert ausgespielt werden können.
Die EmpCo-Richtlinie verändert damit nicht nur die Werbung mit Nachhaltigkeit. Sie macht auch gesetzliche Verbraucherrechte und freiwillige Haltbarkeitsversprechen sichtbarer. Für Online-Händler bedeutet dies zusätzlichen Umsetzungsaufwand – zugleich bietet eine klare Darstellung von Gewährleistung, Reparierbarkeit und Haltbarkeit die Chance, die Qualität einzelner Produkte nachvollziehbar hervorzuheben.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung der neuen Informationspflichten oder zur Einbindung der harmonisierten Mitteilungen in Ihren Online-Shop? Sprechen Sie uns an!
