Digital Services Act Vertreter
Compliance mit Art. 13 Digital Services Act kann so einfach sein
Ihr Unternehmen ist ein Anbieter von Vermittlungsdiensten nach dem Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste) und hat keine Niederlassung innerhalb der Europäischen Union? Dann müssen Sie sehr wahrscheinlich einen Vertreter in der Union gemäß Art. 13 Abs. 2 Digital Services Act bestellen. PLANIT // LEGAL übernimmt diese Funktion und die damit verbundenen Aufgaben.
Wann müssen Sie einen Digital Services Act Vertreter benennen?
Nach Art. 13 Digital Services Act sind Sie verpflichtet, einen Vertreter in der Europäischen Union zu benennen, wenn Ihr Unternehmen Vermittlungsdienste im Sinne des Art. 3 lit g Digital Services Act erbringt und keine Niederlassung in der Europäischen Union hat.
Ihr Ansprechpartner
Das sagen andere über uns
„PLANIT // LEGAL hat uns bei der Anpassung unserer Datenschutz-Organisation an neue regulatorische Anforderungen in unserem internationalen Konzernumfeld unterstützt und für unsere Bedürfnisse angepasste und praxistaugliche Lösungen entwickelt. Trotz knapper Timeline haben wir das Projekt pünktlich abgeschlossen. “
Dr. Jakob Dalby, Senior Legal Counsel bei British American Tobacco
„Wir haben unsere Kundenprozesse gemeinsam mit PLANIT // LEGAL entwickelt und Datenschutz zu einem zentralen Asset und Verkaufsargument für das Immomio Vermietungs- und Verkaufsportal gemacht. “
Nicolas Jacobi, Geschäftsführer und Gründer von Immomio
„Unsere Innovationen für Healthcare und Logistik beruhen auf Künstlicher Intelligenz und perception-based computing – keine Alltagsaufgabe für Anwälte. Gut, dass wir uns im IT-Recht und Datenschutz auf PLANIT // LEGAL verlassen können.“
Jan-Philipp Mohr, CEO, Darvis
„Für Leadwunder und unsere Kunden eine großartige und sehr wertvolle Unterstützung im Bereich Datenschutz! PLANIT // LEGAL kann ich nur wärmsten weiterempfehlen! “
Sebastian Hettlage, Geschäftsführer, Leadwunder GmbH
„Wir entwickeln Software für intelligente Entscheidungen im Gesundheitssystem auf Basis von Machine Learning. Die Anwälte von PLANIT // LEGAL haben das technische Verständnis dafür und sind darum unsere Wahl im Datenschutz.“
Tim Aschenberg, Geschäftsführer, Tiplu GmbH
„Als Alternative Legal Service Provider verarbeiten wir in großem Umfang personenbezogene Daten. Belastbare Rechtfertigungskonzepte sind Voraussetzung für den Erfolg unseres Geschäftsmodells. Vielen Dank an das Team von PLANIT // LEGAL für unzählige, solide und pragmatische Lösungen für unsere Herausforderungen im Datenschutz. “
Dr. Nikolaus Föbus, Geschäftsführer, Eagle lsp GmbH