
Dr. Sebastian Heep
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Gemäß Artikel 37 Absätze 11 bis 13 des Data Acts müssen Anbieter, die keine Niederlassung in der Europäischen Union haben, einen Vertreter in der Union benennen, wenn sie:
Der Der bestellte Vertreter dient als zentrale Anlaufstelle für die zuständigen Behörden in der EU. Er ist dazu mandatiert, mit diesen Behörden zusammenzuarbeiten und ihnen auf Anfrage umfassend die Maßnahmen und Vorkehrungen nachzuweisen, die das nicht-EU-ansässige Unternehmen zur Einhaltung des Data Acts getroffen hat.
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Dr. Jakob Dalby, Senior Legal Counsel bei British American Tobacco
Nicolas Jacobi, Geschäftsführer und Gründer von Immomio
Jan-Philipp Mohr, CEO, Darvis
Sebastian Hettlage, Geschäftsführer, Leadwunder GmbH
Tim Aschenberg, Geschäftsführer, Tiplu GmbH
Dr. Nikolaus Föbus, Geschäftsführer, Eagle lsp GmbH