Es sollte ein konsistentes Management der Betroffenenrechte in Ihrem Unternehmen bestehen, das der Überprüfung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden standhält.
Betroffene haben eine Reihe von datenschutzrechtlichen Ansprüchen, die sie gegenüber den Verantwortlichen geltend machen können, etwa das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf Löschung unrechtmäßig gespeicherter Daten (Art. 17 DSGVO). Verantwortliche sind dazu verpflichtet, diese Pflichten einzuhalten, die Einhaltung zu dokumentieren und die betroffenen Personen über ihre Rechte zu informieren. Dafür empfiehlt es sich, Prozesse für den Umgang mit Betroffenenrechten und Anfragen zu schaffen und zu dokumentieren und die Mitarbeiter über diese Abläufe zu informieren.