Unter einer Datenschutzorganisation versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten (Datenschutz-Compliance). Der Aufbau einer Datenschutzorganisation ist eine wichtige Management-Aufgabe die sich aus der Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung ableitet (siehe § 93 Abs. 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG, § 34 Abs. 1 GenG). Verstöße können zur persönlichen Haftung der Geschäftsleitung führen.
Wichtige Maßnahmen der Datenschutzorganisation sind die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (siehe Bestellpflicht), die Analyse datenschutzrechtlicher Pflichten (siehe Audit), die Kontrolle eingesetzter Dienstleister (siehe Dienstleisterkontrolle) und die Einführung eines Datensicherheitskonzepts (siehe technisch-organisatorische Maßnahmen).