Aus dem BDSG und anderen Datenschutzgesetzen ergeben sich Pflichten der verantwortlichen Stelle zur Erstellung von Datenschutz-Dokumenten und zu deren Pflege. Datenschutzrechtlich erforderliche Dokumente sind etwa die Verarbeitungsübersicht, das Jedermannverzeichnis, die Bestellungsurkunde, Vereinbarungen über die Auftragsdatenverarbeitung oder Berichte über die Prüfung von Dienstleistern (siehe Dienstleisterkontrolle). Zudem gibt es Dokumente mit denen Maßnahmen der Datenschutzorganisation dokumentiert werden. Diese sind zweckmäßige aber nicht zwingend datenschutzrechtlich erforderlich, Beispiele sind Auditberichte (siehe Audit), Tätigkeitsberichte des Datenschutzbeauftragten oder Maßnahmenpläne.