Nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz (derzeit im Gesetzgebungsverfahren) sind regulierte Unternehmen und Unternehmen mit einer Personalstärke von 50 oder mehr zum Betrieb eines Hinweisgebersystems verpflichtet. Sie müssen eine sogenannte Whistleblowing-Stelle betreiben, bei der Rechtsverstöße zuverlässig und sicher gemeldet werden können. Zudem muss sichergestellt sein, dass eingehende Meldungen durch kompetentes Personal bearbeitet werden, die Meldenden dazu eine Rückmeldung erhalten, Rechtsverstöße abgestellt und bei entsprechenden Pflichten an zuständige Behörden gemeldet werden.