Das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war ein Meilenstein der Entwicklung des Datenschutzrechts und seitdem wird so viel zum Datenschutz veröffentlicht wie nie zuvor. Es gibt zahlreiche gute Kommentare zu DSGVO, BDSG und anderen Datenschutzgesetzen. Der Schwerpunkt der Kommentarliteratur liegt ganz deutlich in der wissenschaftlichen Darstellung und Aufbereitung rechtlicher Fragen des Datenschutzrechts. Das ist gut und absolut berechtigt. Viele dieser Kommentare ziehen wir gerne für unsere Arbeit zu Rate.

Für uns haben aber Kommentare gefehlt, die sich an Praktiker und Praktikerinnen wenden und den Anspruch haben, die praxisrelevanten Fragen des Datenschutzrechts und -managements aufzugreifen und zu lösen. Das wollen wir mit unserem Praxis-Kommentar schaffen und so die Kommentarliteratur mit unserem Werk bereichern. Unsere Leser finden in unserem Praxis-Kommentar fundierte Kommentierungen der praxisrelevanten Auslegungsfragen der DSGVO sowie konkrete und direkt anwendbare Hinweise und Arbeitshilfen. Mit der hybriden Veröffentlichung im dfv und bei juris soll der Praxis-Kommentar immer aktuell bleiben, so dass unsere Leser ein kompaktes, preiswertes immer aktuelles Werk zu den praxisrelevanten Fragen der DSGVO erhalten.

Wir finden, dass ist mit Hilfe des großartigen Autorenteams gelungen und wollen dieses Ziel weiter verfolgen. Wir freuen uns daher über jeden Hinweis, der uns dabei hilft. Besonders freuen wir uns über praxisrelevante Fragen und Herausforderungen, die wir mit der ersten Auflage noch nicht lösen konnten. Dafür haben wir dieses Postfach eingerichtet: dsgvo-praxiskommentar@planit.legal

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