Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz
(BFSG)

Ihr Navigator für digitale Inklusion &
rechtssichere Barrierefreiheit

planit legal Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die digitale Welt entwickelt sich rasant, doch nicht alle können gleichermaßen daran teilhaben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, markiert einen Wendepunkt: Erstmals sind private Wirtschaftsakteure in Deutschland gesetzlich zur Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen verpflichtet. Ignoranz ist hier keine Option mehr.

Wir sind Ihre Experten für IT-Recht und Datenschutzrecht und begleiten Sie sicher durch die neuen Anforderungen des BFSG. Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen nicht nur rechtskonform aufzustellen, sondern auch neue Marktpotenziale zu erschließen und Ihre Customer Experience zu optimieren.
planit legal Icon Vorteile

Ihr Mehrwert durch BFSG-Compliance

  • Schützen Sie Ihr Unternehmen vor empfindlichen Bußgeldern, Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände sowie drohenden Vertriebsverboten und Produktrückrufen.
  • Erschließen Sie eine breitere Zielgruppe von Menschen mit Behinderungen und funktionellen Einschränkungen (wie ältere Menschen, Schwangere, Menschen mit temporären Einschränkungen), die zukünftig vermehrt barrierefreie Angebote suchen werden.
  • Zeigen Sie soziale Verantwortung und stärken Sie das Vertrauen sowie die Loyalität Ihrer Kunden durch ein inklusives Angebot.
  • Von barrierefreien Websites, Apps und digitalen Prozessen profitieren letztendlich alle Nutzer. Eine intuitive Bedienung und klare Informationsdarstellung verbessern die Usability für die gesamte Gesellschaft.
  • Barrierefreiheit fördert Innovation. Viele neue Technologien und Lösungen entstehen aus der Notwendigkeit, Barrieren abzubauen.

 

planit legal Checkliste

Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie

  • als Hersteller, Importeur, Händler oder Dienstleistungserbringer von den BFSG-Anforderungen betroffen sind.
  • Ihre Online-Angebote – insbesondere Online-Shops, Kundenportale, Buchungsportale und elektronische Geschäftsverkehrs-Dienstleistungen – BFSG-konform gestalten müssen.
  • digitale Produkte wie Smartphones, Tablets, E-Book-Lesegeräte, Zahlungsterminals, Self-Service-Terminals (z.B. Geld- oder Ticketautomaten) oder interaktive Endgeräte für Telekommunikations- und Mediendienste vertreiben.
  • elektronische Dokumente (PDF/UA, EPUB) barrierefrei erstellen und bereitstellen müssen.
  • Klärungsbedarf bei den Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen des BFSG haben, insbesondere für Kleinstunternehmen oder bei unverhältnismäßiger Belastung.
  • Unterstützung bei der Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und technischen Dokumentation nach BFSG suchen.
  • Fragen zu den Auswirkungen des BFSG auf Datenschutzerklärungen und andere juristische Informationen auf Ihrer Website haben.
  • sich gegen Verbandsklagen oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Zusammenhang mit Barrierefreiheit wappnen wollen.

BFSG: Was Sie jetzt wissen müssen

Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) um. Es definiert, wann Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind: wenn sie für Menschen mit Behinderungen "in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind".

Betroffene Bereiche – Ihr Prüfstein

  • Digitale Dienstleistungen: Insbesondere der elektronische Geschäftsverkehr (Online-Shops, Buchungsportale, etc.), aber auch Telekommunikationsdienste (Messenger, VoIP) und Bankdienstleistungen für Verbraucher.
  • Digitale Produkte: Smartphones, Tablets, E-Book-Lesegeräte, Selbstbedienungsterminals (Geld-, Fahrausweis- und Check-in-Automaten).

Ausnahmen & Fristen – Klarheit schaffen

  • Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitern ODER max. 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme) sind für Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen.
  • Eine Befreiung ist bei unverhältnismäßiger Belastung oder grundlegender Veränderung des Produkts/der Dienstleistung möglich, muss aber dokumentiert und gemeldet werden.
  • Allgemeiner Start war der 28. Juni 2025. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gibt es Übergangsfristen bis maximal 2030 bzw. 2040.

Warum Compliance jetzt entscheidend ist

Nicht-Compliance kann teuer werden! Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 € vor. Zudem drohen Wettbewerbsklagen und Verbandsklagen von Verbraucher- und Behindertenverbänden.

Das sagen andere über uns

„PLANIT // LEGAL hat uns bei der Anpassung unserer Datenschutz-Organisation an neue regulatorische Anforderungen in unserem internationalen Konzernumfeld unterstützt und für unsere Bedürfnisse angepasste und praxistaugliche Lösungen entwickelt. Trotz knapper Timeline haben wir das Projekt pünktlich abgeschlossen. “

Dr. Jakob Dalby, Senior Legal Counsel bei British American Tobacco

„Wir haben unsere Kundenprozesse gemeinsam mit PLANIT // LEGAL entwickelt und Datenschutz zu einem zentralen Asset und Verkaufsargument für das Immomio Vermietungs- und Verkaufsportal gemacht. “

Nicolas Jacobi, Geschäftsführer und Gründer von Immomio

„Unsere Innovationen für Healthcare und Logistik beruhen auf Künstlicher Intelligenz und perception-based computing – keine Alltagsaufgabe für Anwälte. Gut, dass wir uns im IT-Recht und Datenschutz auf PLANIT // LEGAL verlassen können.“

Jan-Philipp Mohr, CEO, Darvis

„Für Leadwunder und unsere Kunden eine großartige und sehr wertvolle Unterstützung im Bereich Datenschutz! PLANIT // LEGAL kann ich nur wärmsten weiterempfehlen! “

Sebastian Hettlage, Geschäftsführer, Leadwunder GmbH

„Wir entwickeln Software für intelligente Entscheidungen im Gesundheitssystem auf Basis von Machine Learning. Die Anwälte von PLANIT // LEGAL haben das technische Verständnis dafür und sind darum unsere Wahl im Datenschutz.“

Tim Aschenberg, Geschäftsführer, Tiplu GmbH

„Als Alternative Legal Service Provider verarbeiten wir in großem Umfang personenbezogene Daten. Belastbare Rechtfertigungskonzepte sind Voraussetzung für den Erfolg unseres Geschäftsmodells. Vielen Dank an das Team von PLANIT // LEGAL für unzählige, solide und pragmatische Lösungen für unsere Herausforderungen im Datenschutz. “

Dr. Nikolaus Föbus, Geschäftsführer, Eagle lsp GmbH

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