Neben der Fachkunde ist Zuverlässigkeit die Voraussetzung zur Bestellung als Datenschutzbeauftragter. Zuverlässig ist, wer aufgrund persönlicher Eigenschaften und seines Verhaltens geeignet ist, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zu erfüllen. Insbesondere setzt Zuverlässigkeit voraus, dass der Datenschutzbeauftragte frei von Interessenskonflikten ist. Dies kann in kleineren Unternehmen viele Unternehmensangehörige disqualifizieren. So können insbesondere Gesellschafter, Geschäftsführer und leitende Angestellte etwa der IT- oder Personalabteilung nicht Datenschutzbeauftragter sein.