Der Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften durch die verantwortliche Stelle hin. Insbesondere überwacht er Datenverarbeitungsprogramme (Kontrollfunktion) und macht mit der Datenverarbeitung befassten Personen mit den Anforderungen des Datenschutzrechts vertraut (Sensibilisierungsfunktion).

Die meisten verantwortlichen Stellen sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet (siehe Bestellpflicht). Datenschutzbeauftragte können Personen innerhalb der verantwortlichen Stelle werden (sog. interner Datenschutzbeauftragter) oder Personen außerhalb der Verantwortlichen Stelle (siehe externer Datenschutzbeauftragter), die über Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.