Neben der Zuverlässigkeit ist Fachkunde Voraussetzung für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter. So müssen Datenschutzbeauftragte über umfassende Kenntnisse in den Bereichen IT-Technik, Datenschutzrecht und Organisation verfügen. Der Düsseldorfer Kreis hat zu den Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit einen gemeinsamen Beschluss gefasst. Der Datenschutzbeauftragte muss die Fachkunde z.B. durch den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen aufrechterhalten. Eine Möglichkeit zum Nachweis der Fachkunde ist die Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten.