Cookies sind (in ihrer einfachsten Form) kleine Dateien, die von einer Website mittels des Browsers auf dem Rechner des Nutzers abgelegt werden. Nach dem Telemediengesetz müssen die Anbieter von Websites darauf hinweisen, wenn sie mittels Cookies personenbezogene Daten verarbeiten (oder wenn durch den Einsatz von Cookies eine spätere personenbezogene Verarbeitung ermöglicht wird, z.B. falls der Nutzer sich später registriert). Ferner muss geprüft werden, ob die Verarbeitung von einer gesetzlichen Erlaubnis nach §§ 12 und 15 Telemediengesetz gedeckt ist oder einer Einwilligung der Nutzer bedarf. Bei der Erstellung von sog. pseudonymen Nutzungsprofilen, für die Cookies häufig genutzt werden (s. Tracking), muss eine Widerspruchsmöglichkeit bereitgestellt werden (§ 15 Abs. 3 TMG).

Inwieweit sich darüber hinaus aus der sog. „Cookie-Richtlinie“ der EU weitergehende Anforderungen ergeben (auch für Cookies ganz ohne Personenbezug), ist umstritten und bisher nicht verbindlich geklärt.