Als Bundestrojaner werden zwei durch das Bundeskriminalamt entwickelte Programme bezeichnet, die der Online-Durchsuchung (großer Bundestrojaner) bzw. der Quellen-TKÜ (kleiner Bundestrojaner) dienen. Da beide staatlichen Maßnahmen mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sind, streiten Juristen im Einzelnen über die Zulässigkeit und die rechtlichen Grenzen dieser Verfahren. Unabhängig davon wird die rechtspolitische Frage nach der Legitimität solcher Eingriffe breit diskutiert.