Unternehmen betreiben zur externen Kommunikation Internetseiten auf denen das Unternehmen, Produkte und Leistungen beschrieben werden. Das Spiegelbild zum Zweck interner Kommunikation ist das Intranet. Soweit Informationen über Beschäftigte und insbesondere Fotos von Beschäftigten im Internet oder Intranet veröffentlicht werden, gilt es Unternehmensinteressen und das informationelle Selbstbestimmungsrecht sowie das Recht am eigenen Bild abzuwägen. Hierbei gilt, je höher die Position und die Sichtbarkeit des betroffenen Beschäftigten ist, desto eher können Unternehmensinteressen eine Veröffentlichung rechtfertigen. Idealerweise sollten Arbeitgeber, Beschäftigte und ggf. der Betriebsrat sich zur Veröffentlichung von Beschäftigtendaten in Internet und Intranet verständigen und klare Regeln formulieren.