Dr. Bernd Schmidt, LL.M. (Auckland)
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (GDDcert.) und CIPP/E
E-Mail: bernd.schmidt@planit.legal
Telefon: +49 (0) 40 609 44 190
Termin vereinbaren
Ein Anti-Terror-Content Vertreter ist ein gesetzlich vorgeschriebener Ansprechpartner für die zuständigen EU-Behörden. Seine Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Ihre Plattform Entfernungsanordnungen der EU für terroristische Inhalte einhalten kann. Dies ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, da die Verordnung eine strenge Ein-Stunden-Frist für die Entfernung oder Deaktivierung des Zugangs zu den gemeldeten Inhalten vorschreibt.
Der Vertreter fungiert als entscheidende Verbindungsperson, die für Folgendes verantwortlich ist:
Die TCO-Verordnung gilt für alle Hosting-Dienstanbieter, die ihre Dienste in der EU anbieten, unabhängig davon, wo sie niedergelassen sind. Dies schließt Plattformen ein, auf denen Nutzer Inhalte hochladen oder teilen können, wie zum Beispiel:
Wenn Ihr Unternehmen ein nicht in der EU ansässiger Hosting-Dienstanbieter ist, der jedoch eine signifikante Nutzerbasis hat oder Dienstleistungen innerhalb der Union anbietet, ist die Benennung eines Vertreters eine obligatorische Anforderung. Die Nichteinhaltung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben, einschließlich Verwaltungsstrafen.