Im Rahmen des Bewerbungsprozesses oder mit Beginn einer Tätigkeit werden Personalstammdaten, wie Name, Anschrift, Kontonummer, etc. in der Regel in Form eines Personalfragebogens erfasst, der in der Personalakte abgelegt wird. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig, soweit der Arbeitgeber erhobene Informationen für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses benötigt (siehe Arbeitnehmerdatenschutz). Erforderlich ist etwa die Erhebung der Anschrift um mit dem Arbeitnehmer kommunizieren zu können oder die Bankverbindung um den Arbeitslohn zu überweisen.