Mit Google Analytics bietet Google einen Webanalysedienst, den auch viele Betreiber deutscher Websites nutzen, um einen Überblick über die Besucher zu erhalten. Da die Analyse u.a. auf der Auswertung der IP-Adresse der Besucher basiert und diese von den Aufsichtsbehörden als personenbezogenes Datum eingeordnet wird, müssen beim Einsatz von Google Analytics nach den Vorgaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten einige Dinge beachtet werden: insbesondere ist

  1. technisch die Anonymisierung der IP-Adressen durch Kürzung zu aktivieren (mittels „anonymizeIP()“),
  2. per Formular eine Auftragsdatenverarbeitung mit Google abzuschließen und
  3. die Datenschutzerklärung auf der Website um Informationen über den Einsatz von Google Analytics zu ergänzen.