Für Datenübermittlungen in unsichere Drittstaaten muss die verantwortliche Stelle ein angemessenes Datenschutzniveau beim Datenempfänger sicherstellen (siehe Internationaler Datenschutz). Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission standardisierte Vertragswerke geschaffen, die EU-Standardvertragsklauseln. Die EU-Standardvertragsklauseln gibt es für zwei Anwendungsszenarien; die Beauftragung von Dienstleistern als Auftragsdatenverarbeiter und die Übermittlung an andere verantwortliche Stellen.

Werden die EU-Standardvertragsklauseln ohne bzw. nur mit den vorgesehenen Anpassungen verwendet, entfällt das Erfordernis der individuellen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. EU-Standardvertragsklausel sind daher das meistgenutzte Instrument zur Herstellung angemessener Datenschutzstandards bei internationalen Datentransfers.