Die EU-Datenschutzgrundverordnung wird das Datenschutzrecht in der Europäischen Union vereinheitlichen und die bisherige Datenschutzrichtlinie ablösen. Nach umfangreichen Verhandlungen haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission im sogenannten Trilog auf die Inhalte der Verordnung geeinigt. Das Europäischen Parlament hat die Verordnung im April 2016 verabschiedet. Eine Synopse zur Datenschutzgrundverordnung mit den Entwürfen und dem finalen Stand findet sich auf der Website der bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht.