Der Düsseldorfer Kreis ist ein gemeinsames Gremium der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, das sich regelmäßig zur Koordinierung und Abstimmung der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit im nicht-öffentlichen Bereich trifft. Der Name geht zurück auf ein Treffen seiner Vertreter im Jahr 1977 in Düsseldorf zur Abstimmung der Anwendung des damals neu erlassenen Bundesdatenschutzgesetzes.
Wesentliches Instrument des Düsseldorfer Kreises sind Beschlüsse zu relevanten datenschutzrechtlichen Themen. Diese Beschlüsse haben keine formal bindende Wirkung, lassen aber Rückschlüsse auf die Anwendung des Datenschutzrechts durch die Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörden zu. Hier finden Sie die Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises.