Die Artikel-29-Gruppe ist das durch Art. 29 der EU-Datenschutzrichtlinie festgelegt Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Vertreter; hinzu kommen ein Vertreter der Kommission und der Europäische Datenschutzbeauftragte. Für Deutschland nimmt der Berliner Datenschutzbeauftragte teil (nicht die Bundesdatenschutzbeauftragte, da für die Durchführung des BDSG gegenüber den nicht-öffentlichen Stellen die Länder zuständig sind).
Die Artikel-29-Gruppe veröffentlicht regelmäßig Stellungnahmen und ausführliche „Working Papers“ zu wichtigen Fragen des Datenschutzrechts.