K-Anonymität ist ein verbreitetes wissenschaftliches Maß für den Grad der Anonymisierung von Daten. Wenn Datensätze, die zwecks Anonymisierung verändert wurden, nicht mehr einzelnen Personen, aber einer Personengruppe von k oder mehr Personen zugeordnet werden können, spricht man von k-Anonymität. Je größer der Wert von k, umso „sicherer“ ist also die Anonymisierung. Bei k=1 wären die Daten überhaupt nicht anonymisiert. Es gibt allerdings keine verbindliche Vorgabe, ab welchem Wert von k Daten nach § 3 Abs. 6 BDSG als anonym gelten können. Bei dieser rechtlichen Frage sollte auch berücksichtigt werden, wie sensibel die jeweiligen Daten sind.

Das Konzept der k-Anonymität hat allerdings Lücken, die dazu führen können, dass u.U. auch bei beliebig hohem Wert von k aus Datensätzen noch Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogenen werden können. Als Verbesserung ist das Anonymitätsmaß der l-Diversität vorgeschlagen worden.