Ihr Bevollmächtigter nach der KI-Verordnung

Sicherstellung der AI Act Compliance

planit legal ki bevollmächtigter
Insbesondere für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ohne Niederlassung in der EU kann die Bestellung eines Bevollmächtigten nach der KI-Verordnung zur entscheidenden Weiche für die AI Act Compliance und die rechtssichere Marktpräsenz werden. Wir bieten Ihnen die Expertise und den Service, um diese Rolle als Ihr KI-Bevollmächtigter rechtssicher und effizient zu erfüllen.
planit legal Icon Vorteile

Ihr Mehrwert mit uns als Ihrem KI-Bevollmächtigten

Mit uns an Ihrer Seite sind Sie bestens für die Anforderungen der KI-Verordnung aufgestellt:

  • Wir analysieren präzise, ob Ihr Unternehmen einen Bevollmächtigten nach der KI-Verordnung benennen muss, und klären Ihre Pflichten als KI-Anbieter.
  • Wir agieren als Ihr zuverlässiger und kompetenter KI-Bevollmächtigter in der EU, wodurch Sie die Regulierung Künstliche Intelligenz professionell umsetzen.
  • Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den nationalen Überwachungsbehörden und anderen öffentlichen Stellen sowie den betroffenen Personen im Rahmen des AI Act.
  • Unsere Anwälte und Fachanwälte für IT-Recht, ergänzt durch unser tiefes technisches Verständnis, stehen Ihnen bei allen rechtlichen und technischen Fragen rund um den AI Act und die Konformitätsbewertung von KI-Systemen zur Seite.
planit legal Checkliste

Wir helfen Ihnen weiter, wenn Sie

  • unsicher sind, ob Sie einen Bevollmächtigten nach der KI-Verordnung benennen müssen.
  • die Funktion des KI-Bevollmächtigten an einen professionellen und datenrechtlich versierten Dienstleister auslagern möchten.
  • einen effizienten Weg suchen, die Voraussetzungen der KI-Verordnung für Nicht-EU-Unternehmen zu erfüllen und AI Act Umsetzung sicherzustellen.
  • Ihre KI-Compliance in Europa rechtssicher und reibungslos gestalten wollen.
  • wissen möchten, wie Sie die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Endnutzern gemäß AI Act optimal managen.

Wann ist ein Bevollmächtigter nach der KI-Verordnung notwendig?

Die KI-Verordnung (AI Act) fordert in Artikel 22 und Artikel 54 die Benennung eines Bevollmächtigten.

Dies ist erforderlich für Anbieter oder Betreiber von KI-Systemen ohne Sitz oder Niederlassung in der EU, wenn sie:

  • Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 22) auf dem EU-Markt bereitstellen oder in Betrieb nehmen.
  • KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Art. 54) auf dem EU-Markt bereitstellen.

Der Bevollmächtigte dient als zentrale Kontaktstelle für Behörden und Betroffene und hat die primäre Funktion, die AI Act Compliance des Unternehmens in der Union auf Nachfrage nachzuweisen.

Das sagen andere über uns

„PLANIT // LEGAL hat uns bei der Anpassung unserer Datenschutz-Organisation an neue regulatorische Anforderungen in unserem internationalen Konzernumfeld unterstützt und für unsere Bedürfnisse angepasste und praxistaugliche Lösungen entwickelt. Trotz knapper Timeline haben wir das Projekt pünktlich abgeschlossen. “

Dr. Jakob Dalby, Senior Legal Counsel bei British American Tobacco

„Wir haben unsere Kundenprozesse gemeinsam mit PLANIT // LEGAL entwickelt und Datenschutz zu einem zentralen Asset und Verkaufsargument für das Immomio Vermietungs- und Verkaufsportal gemacht. “

Nicolas Jacobi, Geschäftsführer und Gründer von Immomio

„Unsere Innovationen für Healthcare und Logistik beruhen auf Künstlicher Intelligenz und perception-based computing – keine Alltagsaufgabe für Anwälte. Gut, dass wir uns im IT-Recht und Datenschutz auf PLANIT // LEGAL verlassen können.“

Jan-Philipp Mohr, CEO, Darvis

„Für Leadwunder und unsere Kunden eine großartige und sehr wertvolle Unterstützung im Bereich Datenschutz! PLANIT // LEGAL kann ich nur wärmsten weiterempfehlen! “

Sebastian Hettlage, Geschäftsführer, Leadwunder GmbH

„Wir entwickeln Software für intelligente Entscheidungen im Gesundheitssystem auf Basis von Machine Learning. Die Anwälte von PLANIT // LEGAL haben das technische Verständnis dafür und sind darum unsere Wahl im Datenschutz.“

Tim Aschenberg, Geschäftsführer, Tiplu GmbH

„Als Alternative Legal Service Provider verarbeiten wir in großem Umfang personenbezogene Daten. Belastbare Rechtfertigungskonzepte sind Voraussetzung für den Erfolg unseres Geschäftsmodells. Vielen Dank an das Team von PLANIT // LEGAL für unzählige, solide und pragmatische Lösungen für unsere Herausforderungen im Datenschutz. “

Dr. Nikolaus Föbus, Geschäftsführer, Eagle lsp GmbH

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