Dr. Bernhard Freund, M.Comp.Sc., LL.M. (Wellington)
Informatiker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und CIPP/E
E-Mail: bernhard.freund@planit.legal
Telefon: +49 (0) 40 609 44 190
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Der EHDS-Vertreter ist eine juristische Person oder natürliche Person, die in der EU niedergelassen ist und von einem nicht in der EU ansässigen Hersteller bevollmächtigt wird. Diese Rolle ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Gesundheitsprodukte die strengen Anforderungen an Sicherheit, Schutz und Interoperabilität erfüllen, die durch die EHDS-Verordnung festgelegt sind.
Ihr Vertreter dient als entscheidende Verbindungsperson zu den EU-Behörden, einschließlich:
Die EHDS-Verordnung gilt in erster Linie für Hersteller von Systemen für elektronische Gesundheitsakten (EGA), die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Wenn Ihr Unternehmen Software oder Hardware entwickelt und verkauft, die zur Verarbeitung und Speicherung persönlicher Gesundheitsdaten für die Erbringung von Gesundheitsleistungen bestimmt ist und Sie nicht in der EU ansässig sind, dann sind Sie verpflichtet, einen Vertreter zu benennen.
Dazu gehören Systeme, die Folgendes verarbeiten:
Die Nicht-Benennung eines EHDS-Vertreters kann zu erheblichen Strafen und der Unmöglichkeit führen, Ihre Produkte legal in der EU zu verkaufen, da dies eine Voraussetzung für eine Konformitätserklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist.