Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentlich-rechtliche Stellen der Länder fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Entsprechend haben diese Landesdatenschutzgesetze erlassen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentlich-rechtliche Stellen der Länder fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Entsprechend haben diese Landesdatenschutzgesetze erlassen.