Lange Zeit war es umstritten, ob Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine wirksame Einwilligung erklären können. Aufgrund des Über- Unterordnungsverhältnisses wurde teilweise davon ausgegangen, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keine freiwillige und damit wirksame Erklärung der Einwilligung abgeben können. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Besprechung im Blog) steht nun fest, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Einwilligung auch in Arbeitsverhältnissen möglich ist. Der Arbeitgeber muss dafür allerdings sicherstellen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich frei von Zwängen des Arbeitsverhältnisses entscheiden kann. In vielen Fällen sollte die Verarbeitung von Personaldaten daher weiter auf eine gesetzliche Ermächtigung gestützt werden.