Mit einer Datenschutzerklärung erfüllt ein Unternehmen Informationspflichten gegenüber den von der Datenverarbeitung Betroffenen. Damit kann auch eine Einwilligung in die Datenverarbeitung vorbereitet werden (denn eine Einwilligung ist nach der EU-Datenschutzrichtlinie nur wirksam, wenn sie „informiert“ erteilt wird). Häufig finden sich Datenschutzerklärungen auf Webseiten; diese dienen u.a. der Erfüllung der Unterrichtungspflichten aus §§ 13 Abs. 1 und 15 Abs. 3 Telemediengesetz.