Nach § 34 BDSG kann jeder von einer Datenverarbeitung Betroffene von der verantwortlichen Stelle unentgeltlich Auskunft verlangen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, mögliche Empfänger und den Zweck der Speicherung. Dieses schon lange bestehende, aber eher selten von Bürgern eingeforderte gesetzliche Recht ist einer breiteren durch die Initiative „Europe versus Facebook“ des Österreichers Maximiliam Schrems bekannt, die Auskunftsbegehren gegen das soziale Netzwerk verfolgt und auch gerichtlich geltend macht.