Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (kurz APR) ist ein Grundrecht, dass aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz abgeleitet wird und die Achtung und freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt. Es hat verschiedene für den Datenschutz relevante Ausprägungen, wie z.B. den Schutz der Privat- und Intimsphäre und das Recht am eigenen Bild. Auch die eigentliche Grundlage des Datenschutzrechts, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ist ein Teilaspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Zudem wird das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurückgeführt.