Heute beginnt die 9. Verhandlungsrunde zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Die EU-Kommission beteuert, Datenschutz gehöre gar nicht zu ihrem Verhandlungsmandat. Doch was ist dran an den Befürchtungen von NGOs, das Abkommen könne den europäischen Datenschutz auszuhebeln?

Drei Gründe zur Besorgnis

Tatsächlich sieht das Verhandlungsmandat der EU-Komission in Ziffer 25 vor, dass TTIP die EU nicht hindern soll, Verbraucherschutzvorschriften zu erlassen. Ob dieser eine lapidare Satz aus dem langen Mandatsdokument davor schützt, Datenschutzregeln preiszugeben, ist aber sehr zweifelhaft, zumal Datenschutz nicht stehts unter den Verbraucherschutz fällt. Bei nüchterner Betrachtung gibt es vielmehr gute Gründe, sich um den Datenschutz zu sorgen:

1. Klares US-Interesse an Aufweichung des Datenschutzes

Unbestritten behindern unterschiedliche Datenschutzniveaus den internationalen Warenverkehr. So war es etwa ein erklärtes Ziel der EU-Datenschutzrichtlinie, durch Harmonisierung des Rechts Datenübermittlungen zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen und so den Binnenmarkt zu fördern (Erwägungsgrund 3). Auch im Verhältnis EU-USA erweist sich der Datenschutz als Hemmschuh, da die strengeren europäischen Datenschutzregeln den Absatz amerikanischer Produkte diesseits des Atlantiks erschweren. Folglich haben die USA ein massives Interesse, Datenschutzregeln in das TTIP-Abkommen einzubeziehen. Aus Ende vergangen Jahres geleakten US-Entwürfen für das Parallelabkommen TISA geht auch klar hervor, dass die USA mit entsprechenden Forderungen nicht hinter dem Berg halten. Darin wurde eine Klausel zum freien Verkehr von Informationen vorgeschlagen, welche Datenübermittlungen in die USA völlig von europäischen Datenschutzregeln ausnehmen würde:

Article X.4: Movement of Information
No Party may prevent a service supplier of another Party from transferring, accessing, processing or storing information, including personal information, within or outside the Party’s territory, where such activity is carried out in connection with the conduct of the service supplier’s business.

2. Erfahrungen mit Safe Harbor mahnen zur Vorsicht

Die Erfahrungen aus früheren Verhandlungen zum transatlantischen Handel geben dabei Anlass zur Sorge. Schon einmal war die EU-Kommission den USA im Datenschutz weit entgegengekommen – und letztlich von den USA ausgenutzt worden. Eine Entscheidung aus dem Jahr 2000 ermöglicht es, an US-Unternehmen, die eine Selbstverpflichtung auf die “Safe-Harbor-Regeln” eingegangen sind, in ähnlichem Umfang personenbezogene Daten zu übermitteln, wie an die viel strenger kontrollierten europäischen Unternehmen.

Schon damals kritisierten Datenschützer die EU-Kommission für das “Feigenblatt” Safe Harbor. Durch die dann folgende laxe Durchsetzung der Safe-Harbor-Regeln in den USA und die inzwischen bekannt gewordenen Zugriffsmöglichkeiten der US-Geheimdienste ist Safe Harbor mittlerweile vollends diskreditiert. Nach einer entsprechenden Forderung des EU-Parlaments erwägt nun auch die Kommission, ihre Safe-Harbor-Entscheidung auszusetzen. Die Befürchtungen, dass mit TTIP nun ein erneuter Ausverkauf von Datenschutzrechten droht, sind angesichts dessen nicht aus der Luft gegriffen.

3. CETA-Abkommen mit Kanada enhält bereits bedenkliche Klauseln

Als Blaupause für TTIP werden die Verhandlungen über ein entsprechendes Abkommen zwischen der EU und Kanada gesehen (CETA). Der konsolidierte Entwurfstext enthält eine Klausel, die u.a. nach Ansicht des ULD Schleswig-Holstein geeignet ist, Datenschutzregeln auszuhebeln:

4. Further to Article X (Exceptions – General Exceptions), and notwithstanding the paragraph 3, a Party shall take appropriate measures to protect:
– the security and confidentiality of telecommunications services, or
– the privacy of users of public telecommunications transport services,
subject to the requirement that such measures are not applied in a manner which would constitute a means of arbitrary or unjustifiable discrimination or a disguised restriction on trade.

Zwar sind die Regeln über das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz bei öffentlichen Telekommunikationsanbietern danach eigentlich vom Abkommen ausgenommen (“general exception”). Aufgrund des – in Freihandelsabkommen nicht unüblichen – Nachsatzes können sie aber unter Umständen doch als uzulässiges Handelshindernis gewertet werden. Im Verhältnis zu Kanada ist das zwar eher nicht zu befürchten, da das dortige Datenschutzniveau unserem ähnelt. Vergleichbare Klausel im TTIP-Abkommen könnten sich aber durchaus als Einfallstore gegen den europäischen Datenschutz erweisen.

Fazit: Datenschutz muss explizit und umfassend ausgenommen werden

Wie lässt sich nun ein Ausverkauf des Datenschutz im Rahmen von TTIP verhindern? Die einzig sinnvolle Herangehensweise wäre, das Thema Datenschutz im Abkommen explizit auszuklammern. Entsprechende Ausnahmen gibt es bereits im GATS, wo gemäß Art. XIV c (ii) Datenschutzvorschriften grundsätzlich keine Handelshemmnisse darstellen (freilich mit einer ganz ähnlichen Einschränkungen wie oben unter 3.). Eine solche Ausnahme hat kürzlich auch der LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments (für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) unter Vorsitz von Jan-Philipp Albrecht in einer Stellungnahme gefordert und angemahnt, dass sie unmissverständlich formuliert sein und das geltende und zukünftige Datenschutzrecht umfassen muss. Es bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission als Verhandlungsführerin diese Mahnung berücksichtigen und sich nicht erneut – wie bei Safe Harbor – “über den Tisch ziehen” lassen wird.

 

Bildnachweis (TTIP-Proteste): (c) Global Justice Now/flickr, CC-BY 2.0