NIS2-Vertreter

Ihr Partner für NIS2-Konformität
in der EU.

nis2 vertreter
Die Navigation durch die Komplexität der EU-Cybersicherheitsvorschriften kann für Unternehmen außerhalb der EU eine Herausforderung darstellen. Mit der NIS2-Richtlinie müssen bestimmte nicht europäische Unternehmen nun einen Vertreter innerhalb der EU benennen, um sicherzustellen, dass sie ihre Cybersicherheitsverpflichtungen erfüllen. Unser spezieller Service bietet eine nahtlose Lösung und stellt Ihnen einen vertrauenswürdigen Partner zur Seite, der sich um Ihre Konformitätsanforderungen kümmert.

Was ist ein NIS2-Vertreter?

Gemäß Artikel 26 (3) der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie) sind Sie, wenn Ihr Unternehmen nicht in der Europäischen Union ansässig ist, aber Dienste in ihrem Geltungsbereich anbietet, verpflichtet, einen Vertreter in einem der Mitgliedstaaten zu benennen. Dieser Vertreter fungiert als primärer Ansprechpartner für nationale Cybersicherheits- und zuständige Behörden sowie für Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs).

 

Der Vertreter spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Konformität Ihres Unternehmens mit der Richtlinie. Dazu gehören Aufgaben wie:

  • Entgegennahme und Weiterleitung offizieller Mitteilungen von EU-Behörden.
  • Funktion als Vermittler bei Ermittlungen und Anfragen.
  • Unterstützung bei der rechtzeitigen Meldung von Vorfällen, wie von der NIS2-Richtlinie gefordert.
  • Bereitstellung des Zugangs zu Unterlagen im Zusammenhang mit Ihren Cybersicherheitsmaßnahmen für Behörden.

Ist ein NIS2-Vertreter für Ihr Unternehmen verpflichtend?

Die NIS2-Richtlinie gilt für eine Vielzahl von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen in Branchen wie:

  • Energie
  • Verkehr
  • Bank- und Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen
  • Digitale Infrastruktur (z. B. Cloud-Computing-Dienste, Rechenzentren)
  • Managed Service Provider (MSPs) und Managed Security Service Provider (MSSPs)

 

 

Wenn Ihr Unternehmen in einer dieser Branchen tätig ist und nicht in der EU ansässig ist, ist ein NIS2-Vertreter eine obligatorische Voraussetzung für Ihre Geschäftstätigkeit auf dem europäischen Markt. Die Nicht-Einhaltung von NIS2 Anforderungen kann zu erheblichen Sanktionen führen.

planit legal Icon Vorteile

Unsere Dienstleistungen als NIS2-Vertreter

Wir bieten einen umfassenden Service, der alle Ihre rechtlichen und operativen Verpflichtungen gemäß der NIS2-Richtlinie erfüllt. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Rechtsvertretung: Wir fungieren als Ihr offizieller Ansprechpartner für die gesamte Kommunikation mit den nationalen Cybersicherheits- und zuständigen Behörden.
  • Unterstützung bei der Konformität: Wir bieten Ihnen kompetente Beratung, um Sie beim Verständnis und der Erfüllung Ihrer NIS2-Berichts- und Dokumentationsanforderungen zu unterstützen.
  • Schnittstelle zur Vorfallsreaktion: Wir agieren als Brücke zwischen Ihrem Team und den CSIRTs, um eine reibungslose und schnelle Kommunikation während eines Cybersicherheitsvorfalls zu ermöglichen.
  • Rechtssicherheit: Durch die Partnerschaft mit uns können Sie Ihren europäischen Kunden und Partnern signalisieren, dass Ihr Unternehmen sicher, vertrauenswürdig und vollständig konform mit den EU-Cybersicherheitsgesetzen ist.

 

planit legal Checkliste

Warum sollten Sie sich für unsere Dienstleistungen entscheiden?

  • Fachwissen: Wir sind auf das EU-Digital- und Cybersicherheitsrecht spezialisiert und verfügen über ein tiefes Verständnis der NIS2-Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf nicht in der EU ansässige Unternehmen.
  • Strategischer Standort: Unsere Präsenz in der EU stellt sicher, dass wir schnell und effizient in Ihrem Namen handeln können.
  • Proaktive Partnerschaft: Wir sind nicht nur ein rechtlicher Platzhalter; wir sind ein strategischer Partner, der sich dafür einsetzt, dass Sie eine robuste Cybersicherheitskonformität aufrechterhalten.

Sind Sie bereit, Ihre Geschäftstätigkeit abzusichern und die vollständige Konformität in der EU zu gewährleisten?

Ihre Ansprechpartner


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planit legal dr. bernhard freund

Dr. Bernhard Freund, M.Comp.Sc., LL.M. (Wellington)

Informatiker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und CIPP/E

E-Mail: bernhard.freund@planit.legal
Telefon: +49 (0) 40 609 44 190

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planit legal dr. bernd schmidt

Dr. Bernd Schmidt, LL.M. (Auckland)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (GDDcert.) und CIPP/E

E-Mail: bernd.schmidt@planit.legal
Telefon: +49 (0) 40 609 44 190

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