Informationelle Selbstbestimmung bezeichnet die Möglichkeit, selbst über die Preisgabe und Verwendung der auf die eigene Person bezogenen Daten zu bestimmen. Dieses Konzept wurde vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil zu einem Grundrecht erhoben und bildet seitdem die verfassungsrechtliche Grundlage des deutschen Datenschutzrechts. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das seinerseits aus der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitet wird.
Die Hinwendung zum Paradigma der informationellen Selbstbestimmung ist eine Reaktion auf die schier unbegrenzten Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung. In den Worten des Bundesverfassungsgerichts: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine Gesellschaftsordnung … nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. […] Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus.“