Mittlerweile gibt es eine Fülle von Kommentaren zum Bundesdatenschutzgesetz. Ein kurzer Überblick (Stand November 2015):
- Simitis (Hrsg.), Bundesdatenschutzgesetz, Nomos, 8. Aufl. 2014: Umfangreiches Standardwerk mit großer Verbreitung, hohem wissenschaftlichen Anspruch, erheblicher Darstellungstiefe und einer Tendenz zur Betonung der Betroffenenrechte (deshalb nicht zuletzt auch bei den Aufsichtsbehörden beliebt). Bei regelmäßiger und tiefgehender Beschäftigung mit schwierigen Datenschutzfragen sehr zu empfehlen. Die neueste Auflage berücksichtigt die Entwürfe für eine EU-Datenschutzverordnung.
- Gola/Schomerus (Hrsg.), BDSG: C.H.Beck, 12. 2015: Sehr verbreiteter Kommentar, der einen ersten Zugriff auf das Datenschutzrecht bietet. Für umfassendere Recherchen zu spezifischen Fragen ist allerdings häufig weiterführende Literatur erforderlich; auch werden nicht alle dargestellten Ansichten überzeugend belegt.
- Bergmann/Möhrle/Herb (Hrsg.), Datenschutzrecht, Richard-Boorberg-Verlag, 49. Lfg 2015: Loseblattsammlung mit 30jähriger Tradition. Ein großer Vorzug dieses Werks für die praktische Arbeit ist die dogmatisch saubere und sehr strukturierte Darstellung – teils sogar mit Diagrammen – der oft komplexen Vorschriften des BDSG. Im Übrigen mit den typischen Vor- und Nachteilen eines Loseblattwerkes verbunden (Aktualität – die BDSG-Novelle zum 01.01.2016 ist erfasst – versus Pflegeaufwand).
- Wolff/Brink, Datenschutzrecht in Bund und Ländern, C.H.Beck 2013: Gelungene Neuerscheinung auf wissenschaftlich hohem Niveau. Für gängige Datenschutzprobleme bietet das Werk alle in der Praxis nötigen Informationen zumindest für einen ersten Zugriff. Darüber enthält bietet es bisweilen auch neue Perspektiven und sollte daher bei ausführlichen Recherchen stets mit herangezogen werden. Eine fortlaufend aktualisierte Fassung des Kommentars ist als “Beck’scher Online-Kommentar Datenschutzrecht” über Beck-Online verfügbar.
- Taeger/Gabel (Hrsg.), BDSG, 2. Aufl. 2013: Solide, umfangreiche und praxisnahe Kommentierung mit vielen anwaltlichen Autoren, was sich auch in der eher unternehmensnahen Ausrichtung widerspiegelt. Nützlich für Datenschutzfragen zu Telemedien (z.B. Webseiten) und Telekommunikationsdiensten ist die ergänzende Besprechung von Datenschutzvorschriften aus TKG und TMG.
- Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, Bundesdatenschutzgesetz, BUND Verlag, 4. Aufl. 2014: Schnörkellose, aber prägnante Kommentierung mit deutlicher Schwerpunktsetzung auf dem Schutz von Mitarbeiter- und Verbraucherdaten. Für einen raschen Überblick und die routinemäßige Arbeit an Fragestellungen des betrieblichen Datenschutzes gut zu gebrauchen.
- Auernhammer (Begr.), Bundesdatenschutzgesetz und Nebengesetze, Carl Heymanns Verlag, 4. Aufl. 2014: Nach über 20 Jahren wurden dieser altehrwürdige Kommentar neu aufgelegt. Obwohl der Kreis der Autoren viele Praktiker aus Rechtsberatung und Behörden umfasst, sind Aufbau und Darstellung durchaus wissenschaftlich. Die Kommentierung ist auch relativ umfassend. Gleichwohl vermisst man ähnlich wie bei Gola/Schomerus bisweilen nähere Ausführungen zu drängenden Praxisfragen. Im Gegensatz zu einigen anderen Werken erscheint dieses eher ausgewogen, d.h. eine durchgängige Tendenz (z.B. pro Betroffene, Wirtschaft oder Behörden) ist kaum auszumachen.
- Plath (Hrsg.), BDSG, Otto Schmidt 2013: Als weiterer „Neueinstieg“ in die Kommentarszene aus 2013 hat sich der Plath bewusst als Interessenvertreter der Wirtschaft positioniert – und damit eine bisherige Lücke in der Datenschutzliteratur gefüllt. Die Ausführungen sind durchgängig praxisnah und gut lesbar.
- Schaffland/Wiltfang, Bundesdatenschutzgesetz, Erich-Schmidt-Verlag, Lfg. 4/15: Ein recht umfassende Loseblattsammlung mit Stärken, aber auch Schwächen. Einerseits enthält das Werk viele praxisnahe Ratschläge und Checklisten. Andererseits werden nicht alle modernen Entwicklungen werden behandelt; Teile der Kommentierung wirken antiquiert. Eine gewisse Schwerpunktsetzung im Finanzsektor – aus dem die Herausgeber tätig sind bzw. waren – macht das Werk für diesen Bereich besonders interessant.
- Gierschmann/Saeugling, Systematischer Praxiskommentar Datenschutzrecht, Bundesanzeiger Verlag, 1. Aufl. 2014: Für Praxiskommentare gelten selbstverständlich andere Maßstäben als für die „normale“ Kommentarliteratur. Sie sind als Handbücher für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu verstehen, die erschöpfende Antworten weder geben können noch wollen. Dieser Kommentar bietet insofern schon sehr viel. Ob Darstellung und Umfang für Sie persönlich geeignet ist, ist Geschmacksfrage.
- Abel, Praxiskommentar Bundesdatenschutzgesetz, Weka-Verlag, 6. Aufl. 2012: Hier gilt das Gleiche wie zum Praxiskommentar Gierschmann/Saeugling (s. dort).