Metadaten („Daten über Daten“) spielen im Datenschutz bei Kommunikationsverbindungen eine große Rolle. Sie enthalten z.B. Informationen zu Datum/Uhrzeit und zu den Beteiligten einer Kommunikation (z.B. eines Telefongesprächs). Da Metadaten gemessen am heutigen technischen Stand fast keinen Speicherplatz beanspruchen (anders als ggf. der Kommunikationsinhalt selbst), können sie mit geringem technischen Aufwand in großen Mengen gesammelt und ausgewertet werden. Sie erlauben dann vielfältige Rückschlüsse auf das Verhalten und die Vorlieben der Betroffenen. Deshalb verwundert es nicht, dass etwa die Geheimdienste der UKUSA-Allianz – auch “Five Eyes” genannt – bemüht sind, Metadaten weltweit und in möglichst großem Umfang zu sammeln. In Deutschland unterliegen diese Daten dem (TK-)Datenschutz, so dass die Speicherung und Auswertung nur ausnahmsweise – auf gesetzlicher Grundlage – zulässig ist. Im wieder diskutiert wird allerdings die Vorratsdatenspeicherung – dabei geht es um die umstrittene Verpflichtung der TK-Anbieter, die Metadaten der von ihnen vermittelten Kommunikationsvorgänge für einen begrenzten Zeitraum zu speichern.