Das Corona Virus (Covid-19) hält derzeit die ganze Welt in Atem und führt zu größten Verunsicherungen in allen Bereichen des Lebens – und gefährdet so auch zunehmend im Wirtschaftsleben die Auftragsabwicklung. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Lieferengpässe der eigenen Zulieferer, Zusammenbruch der Lieferketten (Ausfall Logistik, Grenzschließungen), Personalausfall wegen Infektion im eigenen Betrieb bzw. Quarantänemaßnahmen, Betriebsschließungen, Abschottung einzelner Regionen oder Reisebeschränkungen.

Stellen Sie sich zurzeit auch eine oder mehrere der nachfolgenden Fragen?

  • Was passiert, wenn vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten werden können?
  • Was tun, wenn die eigene Produktion ins Stocken gerät, weil erforderliche Zulieferteile nicht (rechtzeitig) eintreffen?
  • Darf der Zulieferer verspätet liefern? Ist die Lieferverpflichtung suspendiert?
  • Muss trotz ausbleibender Lieferung gezahlt werden bzw. darf der Zulieferer Zahlung verlangen trotz ausbleibender Lieferung?
  • Ist eine Kündigung des Vertrags möglich?
  • Kommt eine Ersatzbeschaffung bei einem anderen Zulieferer in Betracht? Falls ja, wer trägt die Kosten?
  • Wann muss man mit Schadensersatzansprüchen rechnen bzw. wann kann man diese geltend machen?
  • Werden Spesen für nicht benötigte Leistungen (Flüge, Hotels, Teilnahmegebühren, etc.) zurückerstattet?

Folgendes Vorgehen erachten wir aus rechtlicher Sicht jetzt als sinnvoll und geboten:

  • Identifizierung der betroffenen Geschäfte: Welche Aufträge können wie vereinbart erfüllt werden, welche nicht.
  • Für alle gefährdeten Aufträge:
    • Was ist die vertragliche Grundlage: AGB oder Individualvertrag?
    • Welchen Inhalt haben die AGB oder der Individualvertrag, insbesondere Regelungen zu:
      • Liefertermin und Lieferort,
      • Kündigungsrechte,
      • höhere Gewalt,
      • Haftungsbeschränkung,
      • Absolutes oder relatives Fixgeschäft?
      • Hat der Lieferant das Beschaffungsrisiko übernommen?
      • Welche formalen Mitteilungs- und Informationspflichten bestehen?

Prüfen Sie zudem Ihre Versicherungspolice:

  • Besteht Versicherungsschutz?
  • Welche formalen Informations- und Mitwirkungspflichten bestehen laut Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherung?

Diese Aufzählung soll einen ersten Überblick über typische Fragen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Einzelfall ist gesondert zu begutachten und zu bewerten.

Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsicht und Prüfung Ihrer Verträge sowie der Kommunikation und Verhandlung mit Ihren Geschäftspartnern. Sprechen Sie uns an.