Whistle-Blowing ist ein Begriff aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum, der sich mit Hinweise geben übersetzen lässt. Gemeint sind damit Systeme mit denen Hinweise auf (mögliche) Gesetzesverstöße gegeben werden können. Für unternehmensinternes Whistle-Blowing werden häufig Telefon-Hotlines oder Funktions-E-Mail-Postfächer betrieben; teilweise unter Einschaltung externer Dienstleister. Datenschutzrechtlich ist der Betrieb dieser Whistle-Blowing-Hotlines eine grundsätzlich kritische Datenerhebung ohne Kenntnis des Betroffenen und nur unter strenger Beachtung der Erforderlichkeit und Angemessenheit zulässig.
Unternehmen, die Whistleblowing-Hotlines betreiben sollten insbesondere prüfen, wie sie angemessene Transparenz über die Whistleblowing-Hotline herstellen können und die Betroffenenrechte auf Auskunft über die erhobenen Daten und – insbesondere bei Erledigung des Verdachts – auf Löschung wahren ohne den Zweck der Whistleblowing-Hotline zunichte zu machen.
Externes Whistle-Blowing bezeichnet die Meldung von (Rechts-)Verstößen an Stellen außerhalb der eigenen (Unternehmens-)Organisation. Der Meldende bewegt sich beim externen Whistle-Blowing in einem Spannungsfeld zwischen (arbeitsvertraglichen) Treuepflichten und seinen Rechten und Pflichten als Bürger in einem Rechtsstaat.