Der Skandal um Edward Snowden und die amerikanische National Security Agency hat die Datenschutzdebatte in Europa unerwartet neu befeuert. Zwar war das Ausmaß der globalen Spionage- und Überwachungsaffäre letztlich nicht überraschend. Doch konnte die Politik, die dieses Thema über Jahrzehnte ignoriert hatte, sich angesichts der Enthüllungen von Snowden nicht mehr der Tatsache verschließen, dass die Überwachung zu einer unabstreitbaren Gefährdung der Grundrechte der Betroffen führt (insbesondere der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme). Zudem schwingt immer auch die Befürchtung mit, dass geheimdienstliche Erkenntnisse zur Wirtschaftsspionage missbraucht werden könnten – schließlich ist es ein offenes Geheimnis, dass z.B. die Nachrichtendienste von China und Russland gewaltige Ressourcen gezielt dafür einsetzen, an fremdes Know-How zu gelangen.
Die neue Aufmerksamkeit für die Tätigkeit von Geheimdiensten hat nachweislich zu Änderungen am Entwurf einer EU-Datenschutzgrundverordnung geführt, die zu begrüßen sind (wenngleich die umstrittene “Anti-FISA-Klausel” – Art. 43a im Entwurf des EU-Parlaments – nicht in die Verordnung aufgenommen wurde). Jedenfalls sollte als Lehre aus dem NSA-Skandal nicht Resignation im Bemühen um den Datenschutz stehen. Technisch stehen – wie Snowden selbst betont hat – Mittel zur sicheren Kommunikation zur Verfügung, wenn man sie nur richtig einsetzt.