Mit dem Safe Harbor Urteil hat der EuGH eine Entscheidung der EU Kommission für nichtig erklärt und die Zulässigkeit transatlantischer Datenübermittlungen insgesamt in Frage gestellt. Ein Abkommen mit den USA – der EU-US-Privacy-Shield – soll dieses Problem nun lösen. Ob das gelingt ist genauso fraglich wie die Zukunft von Datenübermittlungen in andere Drittstaaten.